Zum Jahresbeginn ist eine der umfangreichsten Reformen des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Die Selbstbestimmung und die Rechte betreuter Menschen stehen dabei im Vordergrund. Wunsch und Wille sind zentraler Maßstab in der Rechtlichen Betreuung. Die Qualität in der rechtlichen Betreuung soll erhöht und künftig auch besser kontrolliert werden. Ehrenamtliche Betreuer werden besser unterstützt. Angehörige erhalten erstmals ein Auskunftsrecht gegenüber Betreuern. Dazu gibt es Informationen Im Internet z.B. beim Bundesministerium der Justiz (BMJ | Rechtliche Betreuung) oder auch bei der Lebenshilfe Bundesvereinigung (Betreuungs-Recht in Leichter Sprache | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.). Weitere Unterlagen zum besseren Verständnis der Änderungen stehen in der Regel kostenfrei zum Download zur Verfügung. Im Rahmen der Schulungsangebote unseres Bundesverbandes gibt es dazu ebenso ergänzende Veranstaltungen- auch in leichter Sprache für Menschen mit Beeinträchtigungen- und als ONLINE-Angebot. Empfehlung- bei Interesse oder Bedarf einfach mal schauen!