Athletendisco des Special Olympics e.V. Gerne machen wir auf nebenstehende Veranstaltung am 08.10.2022 in der Schloss Arena Auerbach aufmerksam. Der Verein Special Olympics e.V. organisiert eine Athletendisco, selbstverständlich offen für alle! (Link verweist auf Facebook) Kommt vorbei!
Wir feiern die 60 !!
Kaum zu glauben, wenn man es nicht selber sieht. Heute feiert unser Stefan Tenner aus dem Haus Rosengarten schon seinen 60. Geburtstag und auch wenn die Zeit zu fliegen scheint, so hat er sich kaum verändert. Er ist immer noch fit, unternehmungslustig und fleißig in der Werkstatt, wie eh und je. Wir alle wünschen ihm, dass dies noch lange so bleibt. Ein Prosit auf das Geburtstagskind!!!
Zuhören, Verstehen, Anpacken!
Zuhören, Verstehen, Anpacken! Unter diesem Motto fand ein auf seiner Initiative hin angeregter kurzfristiger spannender Austausch mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag Herrn Sören Voigt (MdL CDU) in unserer Geschäftsstelle statt. Dabei kamen neben den derzeit aktuellen Themen, die auch die Menschen im Vogtland bewegen, spezielle Anliegen und Herausforderungen sozialer Dienstleister, wie der Lebenshilfe Auerbach, zur Sprache. So wurden neben Energiekrise, Preisentwicklungen, Impfpflicht und zunehmend dem allgemeinen Personalmangel auch konkrete rechtliche Grundlagen wie die Richtlinie „Teilhabe Investitionen in der Eingliederungshilfe“ angesprochen. Herr Voigt versprach noch detaillierte Antworten aus Dresden ergänzend einzuholen und danke stellvertretend dem Geschäftsführer Herrn Peter Hallbauer für den Einsatz und das Engagement der Lebenshilfe-Mitarbeiter*innen in der zurückliegenden anstrengenden Zeit. Man möchte dazu weiter im Gespräch bleiben.
Betreuungsrechtsreform tritt zum Jahreswechsel in Kraft
Betreuungsrechtsreform tritt zum Jahreswechsel in Kraft Zum 01.01.2023 tritt die Betreuungsrechtsreform in Kraft. Auch wenn es mit der Reform keine grundsätzlichen Änderungen zu den derzeitigen Regelungen wohl geben wird, wird es Auswirkungen für Menschen mit einem Betreuungsanspruch haben. Stärker als bisher, verweist das Gesetz auf den sogenannten Erforderlichkeitsgrundsatz. Eine Betreuung ist nur das letzte mögliche Mittel von Unterstützung. Gibt es also Hilfe und Unterstützung auf andere Art und Weise wie z.B. Beratungsansprüche gegenüber Behörden oder auch die Unterstützung durch Mitarbeiter der Wohnangebote und können Sie dadurch ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig regeln, ist eine Betreuung nicht erforderlich. Mit der Reform kommt es daher zu einer Stärkung der Rechte und Selbstbestimmung sowie des Wunsch- und Wahlrechtes betreuter Menschen. Die Lebenshilfe Berlin e.V. (Betreuungsverein Marzahn-Hellersdorf) hat dazu einen ersten Info-Brief veröffentlicht und bietet auch verschiedene weitere Veranstaltungen und Online-Angebote zum Thema an. Den Info-Brief finden Sie hier bzw. im Downloadbereich unserer Homepage. Ergänzende Informationen erhalten Sie u.a. auch im Internet bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.