Betreuungsrechtsreform tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Zum 01.01.2023 tritt die Betreuungsrechtsreform in Kraft. Auch wenn es mit der Reform keine grundsätzlichen Änderungen zu den derzeitigen Regelungen wohl geben wird, wird es Auswirkungen für Menschen mit einem Betreuungsanspruch haben.

Stärker als bisher, verweist das Gesetz auf den sogenannten Erforderlichkeitsgrundsatz. Eine Betreuung ist nur das letzte mögliche Mittel von Unterstützung. Gibt es also Hilfe und Unterstützung auf andere Art und Weise wie z.B. Beratungsansprüche gegenüber Behörden oder auch die Unterstützung durch Mitarbeiter der Wohnangebote und können Sie dadurch ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig regeln, ist eine Betreuung nicht erforderlich.

Mit der Reform kommt es daher zu einer Stärkung der Rechte und Selbstbestimmung sowie des Wunsch- und Wahlrechtes betreuter Menschen.

Die Lebenshilfe Berlin e.V. (Betreuungsverein Marzahn-Hellersdorf) hat dazu einen ersten Info-Brief veröffentlicht und bietet auch verschiedene weitere Veranstaltungen und Online-Angebote zum Thema an. Den Info-Brief finden Sie hier bzw. im Downloadbereich unserer Homepage. Ergänzende Informationen erhalten Sie u.a. auch im Internet bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.