Meldung nach Hinweisgeberschutzgesetz

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln ist den Orts- und Kreisvereinen der Lebenshilfen in Sachsen schon immer sehr wichtig. Deshalb gibt es seit vielen Jahren interne Beschwerdesysteme und auch externe Meldestellen. Wir wollen Beschwerden auswerten und zur Verbesserung unseres Handelns nutzen. Nun setzen wir auch das neu verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um.


Das Gesetz ermutigt alle Hinweisgeber ausdrücklich, zuerst jede Klärung innerhalb ihres Teams oder mit ihren Vorgesetzten herbeizuführen. Zusätzlich steht für die Lebenshilfen in Sachsen eine Meldestelle nach dem HinSchG beim Landesverband der Lebenshilfen in Sachsen zur Verfügung, wenn sie Meldungen oder Offenlegungen an anderer Stelle tätigen wollen. Auf Bundes-ebene gibt es eine Meldestelle beim Bundesamt für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html


Das Hinweisgeberschutz-Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über die im Gesetz konkret definierten Verstöße im beruflichen Umfeld. Hierbei handelt es sich um
strafbewehrte Verstöße,
um bußgeldbewehrte Verstöße,
– wenn der Schutz von Leben, Leib und Gesundheit betroffen sind oder
– wenn die Regelung dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
• und sonstige Verstöße gegen Bundes-, Landes- oder EU-Recht in den ausdrücklich aufgelisteten Rechtsbereichen in § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit a) bis lit t) HinSchG. Das sind u.a. Bekämpfung von Geldwäsche, Vorgaben zur Produktsicherheit und –konformität, Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, Vorgaben zum Umweltschutz und Regelungen der Verbraucherrechte.


Die Meldestelle beim Landesverband bietet einen geschützten Kommunikationskanal für Anfragen oder Hinweise zu Verstößen oder Informationen. Die Vertraulichkeit der Meldung wird ebenso wie der Datenschutz gewährleistet.


Wird ein (vermuteter) Verdachtsfall im guten Glauben gemeldet, hat der Hinweisgeber – unabhängig davon, ob sich der Verdacht letztendlich bestätigt oder nicht – keinerlei Nachteile zu befürchten. Es werden insbesondere keine Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung geduldet.

Wir unterstützen Sie bei der Übermittlung eines Hinweises.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Hinweis abzugeben.

Das Gesetz ermutigt alle Hinweisgeber ausdrücklich, zuerst jede Klärung innerhalb ihres Teams oder mit ihren Vorgesetzten herbeizuführen.

Unsere Meldestelle erreichen Sie so:

Online – Kontakt mit der Meldestelle beim Landesverband Für die Online-Übermittlung des Hinweises und für den weiteren Austausch steht die abgesicherte Kommunikationsplattform ab dem 02.07.2023 zur Verfügung: www.lebenshilfe-sachsen.de/de/Hinweisgeber/

über die Post – Kontakt mit der Meldestelle beim Landesverband Sie können auch einen Brief schicken. In dem Brief müssen Sie bitte schreiben, was passiert ist. Die Meldestelle muss wissen, wann und wo sich dieser Sachverhalt ereignet hat (Zeitpunkt/Dauer, sowie Stadt/Standort). Wer ist davon betroffen (Abteilung, beteiligte Personen)? Kann der beobachtete Sachverhalt durch andere objektive Umstände belegt werden? Und Sie können eine Telefonnummer in den Brief schreiben. Dann kann die Meldestelle Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Am besten schreiben Sie auch die Uhrzeit auf, wann Sie unter der Telefonnummer erreichbar sind. Schicken Sie den Brief an:

Lebenshilfe Sachsen e.V.

persönlich/vertraulich an
Meldestelle Hinweisgeber
Heinrich-Beck-Straße 47
09112 Chemnitz

über das Telefon – Kontakt mit der Meldestelle beim Landesverband Sie können mit der Meldestelle einen telefonischen Termin vereinbaren. Dazu müssen Sie die Meldestelle anrufen und einen Termin für einen Rückruf vereinbaren. Dann braucht die Meldestelle Ihre Telefonnummer. Oder Sie vereinbaren einen Termin und rufen die Meldestelle dann zu dem Termin an. So brauchen Sie keine Telefonnummer hinterlassen. Bei jedem Anruf müssen Sie aber mitteilen, dass es um eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutz-Gesetz geht. Hier können Sie einen Termin vereinbaren: 0371 9099110

Hinweis: Sämtliche Meldungen können bei der Meldestelle beim Landesverband auch anonym bzw. unter einem Pseudonym abgeben werden. Bei anonymen Meldungen kann es aber keinen Austausch zu geplanten oder ergriffenen Maßnahmen geben.

Zukunft gemeinsam gestalten.
Adresse

Lebenshilfe Auerbach e.V.
Bahnhofstraße 16
08209 Auerbach

Öffnungszeiten
Mo – Do 08:00 – 15:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr