Die Vereinten Nationen haben 1992 den 3.Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. Im Grundgesetz ist seit 1994 festgelegt, dass „niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“. Aber wie so oft, gibt es noch sehr viel zu tun, um diese Forderung im Grundgesetz zu realisieren. Barrierefreiheit, Teilhabe und Gleichberechtigung für diese Menschen zu gewährleisten, bedarf es ein verbessertes gemeinsames Engagement aller in der Gesellschaft. Gerade erleben wir aber (verstärkt) eine Weitergabe dieser Verantwortung vom Sozialhilfeträger in Leipzig nach Dresden (SMS), von Dresden auf dem Landkreis usw. Wir spüren dies seit August 2023 bei wichtigen Entscheidungen oder Antragstellungen, indem die dafür notwendigen Stellungnahmen des KSV Sachsen oder auch des Vogtlandkreises ausbleiben. Damit sind u.a. Leistungsverbesserungen in der Betreuung oder auch Investitionsmöglichkeiten („passend zur Witterung“) quasi auf Eis gelegt. Natürlich bleiben wir 365 Tage/24 Stunden im Interesse und zum Wohle von Menschen mit Beeinträchtigung aller Altersgruppen am Ball, und das nicht nur weil es einen internationalen Tag dieser Menschen gibt. Besonderer Dank deshalb an Spender, Sponsoren und Unterstützer sowie Ehrenamtler. Aber auch unseren Mitarbeiter-Teams gilt ein herzliches Dankeschön, welche unsere Lebenshilfe-Arbeit nach dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“ tagtäglich und bestmöglich aktiv bereichern.