Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln ist uns schon immer sehr wichtig. Deshalb gibt es seit vielen Jahren interne Beschwerdesysteme und auch externe Meldestellen. Wir wollen Hinweise und Beschwerden auswerten und zur Verbesserung unseres Handelns nutzen. Nun setzen wir auch das neu verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um. Das Gesetz ermutigt alle Hinweisgeber ausdrücklich, zuerst jede Klärung innerhalb ihres Teams oder auf kurzem Wege herbeizuführen. Zusätzlich steht für die Lebenshilfen in Sachsen eine Meldestelle nach dem HinSchG beim Landesverband der Lebenshilfen in Sachsen zur Verfügung, wenn sie Meldungen oder Offenlegungen an anderer Stelle tätigen wollen.  Nähere Infos dazu finden Sie unter https://www.lebenshilfe-sachsen.de/de/Hinweisgeber/