Am 30. Juni 1994 wurde ein wichtiger Satz in das Grundgesetz aufgenommen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3)
Dieser Satz ist sehr wichtig. Denn viele Menschen mit Behinderung erleben im Alltag noch immer Hindernisse. Oft merken andere Menschen diese Hindernisse gar nicht.
Was bedeutet das im Alltag?
Viele Menschen können spontan etwas unternehmen: zum Stadtfest gehen, Freunde treffen oder einen Ausflug machen. Für Menschen mit Behinderung ist das oft nicht so einfach. Sie brauchen zum Beispiel:
- Assistenz
- einen Fahrdienst
- barrierefreie Wege
- Informationen, die leicht zu verstehen sind
Wenn diese Unterstützung fehlt, müssen sie oft sagen: „Ich kann leider nicht mitkommen.“ Das ist eine Benachteiligung.
Warum wir uns Sorgen machen
Die Politik plant große Einsparungen bei Unterstützungs-Angeboten. Das bedeutet: Es könnte weniger Assistenz geben. Oder weniger Fahrdienste. Oder weniger Angebote für Teilhabe. Oder weniger Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Das wäre sehr schlecht. Denn ohne Unterstützung können viele Menschen nicht selbst bestimmen, wie sie leben möchten.
Was wir fordern
Die Lebenshilfen in Sachsen sagen klar:
- Teilhabe (in Schule, Wohnen, Arbeit) darf nicht vom Geld abhängen.
- Es darf keine Kürzungen geben.
- Assistenz muss bleiben.
- Menschen mit Behinderung sind keine Kostenfaktoren.
Sie sind Menschen mit Wünschen, Rechten und dem Anspruch auf ein Selbstbestimmtes Leben.
Gemeinsam stark
Bei der großen Demonstration am 12. Mai 2026 vor dem Sächsischen Landtag haben nicht nur wir, sondern rund 1.500 Menschen gezeigt: Wir stehen zusammen. Wir kämpfen gemeinsam dafür, dass niemand ausgeschlossen wird. Unsere Forderungen „MITTENDRIN statt außen vor“ an die sächsische Politik hat der Landtagspräsident Alexander Dierks entgegengenommen.
Wir wollen eine Zukunft, in der Teilhabe für alle selbstverständlich ist. (Foto: LV Lebenshilfe Sachsen/ LH DD)