12-monatige Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft

Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften für Arbeitgeber in Radonvorsorgegebieten.

Auch wir müssen auf Grund der neuen Allgemeinverfügung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Messgeräte zur Kontrolle der Radonbelastung in unseren Häusern aufstellen. Große Teile des Vogtlands gehören zum sogenannten Radonvorsorgegebiet, an dessen Festlegung zahlreiche Rechtsfolgen und Pflichten gebunden sind.

So müssen wir uns nun an der Durchführung einer 12-monatigen Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft beteiligen und die Messgeräte auch selbst installieren.

 

Am heutigen Mittwoch stellte unser Mitarbeiter Herr Papaja das erste Messgerät in der Geschäftsstelle auf.

Weiterführende Informationen zur Messung der Radonkonzentration in der Luft finden Sie hier: http://www.strahlenschutz.sachsen.de