Aufsichtsrat im Amt bestätigt

Der ehrenamtliche Aufsichtsrat des Lebenshilfe Auerbach e.V. wurde zur Mitgliederversammlung am 14.07.2021 bestätigt. Die langjährigen Vereinsmitglieder Carola Neumann, Gabriele Hofter und Thomas Günther genießen für die nächsten 4 Jahre erneut das Vertrauen der Mitglieder. „Trotz der diesjährigen Einschränkungen wegen der Pandemie haben über 50 % der Mitglieder ihr demokratisches Recht dazu wahrgenommen“, freut sich Thomas Günther, der erneut als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt wurde. Frau Neumann führt auch weiterhin die Funktionen als Stellvertreterin und Schatzmeisterin aus, ebenso wie Frau Hofter als Mitglied des Aufsichtsrates.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden ebenso die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HWS Vogtland GmbH Herrn Prof. Dr. Müller vorgestellt und durch die anwesenden Mitglieder einstimmig bestätigt.

Wir danken für das Vertrauen und werden uns gern weiter mit persönlichen Engagement für die Lebenshilfe Auerbach einsetzen, so der einstimmige Tenor des wiedergewählten Aufsichtsrates.

 

Bundestag trifft Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus

Gerne teilen wir folgende Mitteilung:
Bundestag trifft Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser*innen, was für ein Erfolg kurz vor Ende der Legislaturperiode: Der Bundestag regelt die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn nahe Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten. Bei der Begleitung durch Mitarbeiter*innen von Diensten oder Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen hingegen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen. Bisher war ungeregelt, wer die Kosten für die Begleitung übernimmt. Das führte immer wieder dazu, dass Menschen mit Behinderung unzureichend oder auch gar nicht im Krankenhaus behandelt werden konnten oder dies mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden war. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen, damit solche Situationen endlich der Vergangenheit angehören. Wichtig zu wissen: Die geplanten Regelungen werden voraussichtlich erst ab Oktober 2022 gelten. Warum das so ist und weitere Details zu den neuen Regelungen erfahren Sie auf unserer Webseite. (https://www.lebenshilfe.de/…/menschen-mit-behinderung…)

 

Mit freundlichen Grüßen,
Jeanne Nicklas-Faust
Bundesgeschäftsführerin